Bewertungsobjekte
Bewertungsgegenstand können sowohl Grundstücke wie auch Rechte an Grundstücken sein.
- unbebaute Grundstücke
- baureifes Land/Rohbauland/Gartengrundstücke
- Eigentumswohnungen
- Einfamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser/Wohn- und Geschäftshäuser
- Gewerbeobjekte
- Erbbaurechte
- Nießbrauchrechte
- Wohnungsrechte
- Wege- und Leitungsrechte