Auftragsanlässe

Die Gründe zur Erstattung eines Gutachtens sind vielfältig und können je nach Auftraggeber sehr unterschiedlich sein. Gutachten werden beispielsweise gefertigt

  • zur Vermögensübersicht
  • zu An- oder Verkaufszwecken von Grundstücken/Häusern/Wohnungen
  • in Erbschaftsangelegenheiten
    • zur Ermittlung eines Pflichtteilanspruchs
    • zum Zwecke der Auszahlung eines oder mehrerer Miterben
    • im Rahmen einer Nachlassverwaltung
    • für steuerliche Zwecke
  • bei Zwangsversteigerungen
    • durch den Gläubiger
    • zur Aufhebung einer Grundstücksgemeinschaft / Erbengemeinschaft
  • bei Betriebsaufgabe
  • im Rahmen von Scheidungsverfahren
    • zur Ermittlung des Wertes des Immobilienbesitzes an unterschiedlichen Stichtagen
    • für die Berechnung eines Zugewinnausgleichs
  • im Rahmen von sonstigen, gerichtlichen oder außergerichtlichen Vermögensauseinandersetzungen