Die Erstattung von Verkehrswertgutachten erfolgt für die verschiedensten Auftraggeber.
- Privatpersonen/Erbengemeinschaften
- Firmen
- Gerichte
- Notare/Rechtsanwälte
- Steuerberater
- Testamentsvollstrecker/Nachlassverwalter
- Banken
- Insolvenzverwalter
- Kirchen
- Kommunen
- Wohnungsbaugesellschaften