Auftragsanlässe
Die Gründe zur Erstattung eines Gutachtens sind vielfältig und können je nach Auftraggeber sehr unterschiedlich sein. Gutachten werden beispielsweise gefertigt
- zur Vermögensübersicht
- zu An- oder Verkaufszwecken von Grundstücken/Häusern/Wohnungen
- in Erbschaftsangelegenheiten
- zur Ermittlung eines Pflichtteilanspruchs
- zum Zwecke der Auszahlung eines oder mehrerer Miterben
- im Rahmen einer Nachlassverwaltung
- für steuerliche Zwecke
- bei Zwangsversteigerungen
- durch den Gläubiger
- zur Aufhebung einer Grundstücksgemeinschaft / Erbengemeinschaft
- bei Betriebsaufgabe
- im Rahmen von Scheidungsverfahren
- zur Ermittlung des Wertes des Immobilienbesitzes an unterschiedlichen Stichtagen
- für die Berechnung eines Zugewinnausgleichs
- im Rahmen von sonstigen, gerichtlichen oder außergerichtlichen Vermögensauseinandersetzungen